Restaurant eröffnen: Checkliste mit Zeitplan bis zum ersten Gast

- Für ein Restaurant brauchst du eine Gewerbeanmeldung, je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder eine Anzeige, die Registrierung als Lebensmittelunternehmer, die Belehrung beim Gesundheitsamt, eine schriftliche Eigenkontrolle nach HACCP und die Anmeldung bei Finanzamt und Berufsgenossenschaft.
- Nach unserem Stand reicht in acht Ländern beim Alkoholausschank eine Anzeige. Bremen verlangt eine Erlaubnis ohne IHK-Unterrichtung, die übrigen Länder eine Erlaubnis mit Unterrichtung. Ohne Alkohol genügt nach Bundesrecht die Gewerbeanmeldung, in Baden-Württemberg gilt die Anzeige auch ohne Alkohol.
- Baden-Württemberg verlangt seit 2026 nur noch eine Anzeige, rund sechs Wochen vor der Eröffnung. Die IHK-Unterrichtung ist dort Pflicht, auch ohne Alkohol, außer du hast eine Ausbildung im Gastgewerbe oder Lebensmittelbereich.
- Dein Google-Profil kannst du mit Eröffnungsdatum anlegen. Sichtbar wird es 90 Tage vorher, sobald es bestätigt ist.
- Einige Fristen laufen schon vor dem ersten Gast: Bei der Berufsgenossenschaft meldest du dich binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens, am sichersten schon mit dem Umbau. Danach kommen die Kasse beim Finanzamt binnen eines Monats nach dem Kauf und die laufende Aufzeichnung der Arbeitszeiten.
- Speisen kosten seit Januar 2026 dauerhaft 7 % Mehrwertsteuer, Getränke weiter 19 %.
Von Julian Rauch, Knowlix · Stand: 2. November 2026
Google zeigt dein neues Restaurant bis zu 90 Tage vor der Eröffnung in der Suche an. Dafür muss das Profil bestätigt sein. Wird die Bestätigung per Video angeboten, empfiehlt Google diesen Weg. Dafür muss dein Name schon fest am Haus stehen: als Schild, an der Wand oder im Fenster. Wer das Schild erst in der Eröffnungswoche anbringt, verschenkt womöglich drei Monate, in denen die Nachbarschaft schon nach dir hätte suchen können.
In den Ratgebern für „Restaurant eröffnen“, die wir auf Seite 1 bei Google geprüft haben, fehlt diese Frist. Bei den Genehmigungen sind manche veraltet: Einer führt Baden-Württemberg noch als Erlaubnisland, obwohl dort seit dem 1. Januar 2026 eine Anzeige reicht.
Diese Checkliste ist deshalb als Zeitplan gebaut. Sie läuft vom Mietvertrag bis zum Monat nach der Eröffnung und sagt bei jedem Schritt, wer zuständig ist und wann es zu spät wird.
Wenn du nur wissen willst, was du diese Woche tun kannst, spring zu den fünf Schritten.
Die Checkliste zum Abhaken
Die Liste folgt dem Zeitplan vom Mietvertrag bis zum ersten Monat nach der Eröffnung. Fristen, Zuständigkeiten und Quellen stehen in den Abschnitten darunter.
Vor dem Mietvertrag
- ☐ Bei der Bauaufsicht klären, für welche Nutzung die Räume genehmigt sind
- ☐ Beim Gewerbeamt fragen, ob dein Land eine Erlaubnis oder eine Anzeige verlangt und wie lange es dauert
- ☐ Businessplan, Finanzierung und Versicherungen klären, etwa die Betriebshaftpflicht
Sobald der Umbau beginnt
- ☐ Bei der Berufsgenossenschaft BGN anmelden (laut BGN spätestens eine Woche nach der Eröffnung)
Etwa drei Monate vorher
- ☐ Namen fest am Haus anbringen
- ☐ Google-Unternehmensprofil mit Eröffnungsdatum anlegen und bestätigen
- ☐ Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Tische auf den Gehweg sollen
Sechs bis vier Wochen vorher
- ☐ Gewerbe anmelden, dazu Gaststättenerlaubnis beantragen oder Anzeige erstatten
- ☐ IHK-Unterrichtung buchen, falls dein Land sie verlangt
- ☐ Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen, falls das Gewerbeamt sie sehen will
- ☐ Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER schicken
Vor dem ersten Arbeitstag
- ☐ Betrieb als Lebensmittelunternehmer registrieren
- ☐ Eigenkontrolle nach HACCP schriftlich aufsetzen: Reinigungsplan, Wareneingang, Temperaturen
- ☐ Belehrung beim Gesundheitsamt für dich und dein Team, nicht älter als drei Monate
- ☐ Hygieneschulung für alle, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten
- ☐ Jede Beschäftigung spätestens bei Arbeitsaufnahme melden
Bis zum Eröffnungstag
- ☐ Kasse mit TSE einrichten, 7 % für Speisen und 19 % für Getränke anlegen, binnen eines Monats nach dem Kauf über ELSTER melden
- ☐ Preisverzeichnis neben dem Eingang, Jugendschutz-Aushang und Allergenkennzeichnung
- ☐ GEMA-Lizenz und Rundfunkbeitrag anmelden
- ☐ Speisekarte als Text, Öffnungszeiten und einen Weg zum Reservieren oder Bestellen online stellen
- ☐ Impressum und Datenschutzerklärung auf die Website
Im ersten Monat
- ☐ Arbeitszeiten je Arbeitstag binnen sieben Tagen aufzeichnen
- ☐ Team nach Arbeitsbeginn selbst belehren und die Teilnahme dokumentieren
- ☐ Bewertungen sammeln, solange dein Profil „Vor Kurzem eröffnet“ zeigt
Welche Voraussetzungen brauchst du, um ein Restaurant zu eröffnen?
Für ein Restaurant in Deutschland brauchst du sechs Dinge von sechs Stellen: die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder eine Anzeige, die Registrierung als Lebensmittelunternehmer bei der Lebensmittelüberwachung, die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt, die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Dazu kommen je nach Räumen und Betrieb Bauaufsicht und GEMA. Businessplan, Finanzierung und Versicherungen lässt diese Checkliste weg, dafür gibt es die Gründerplattform des Bundes.
Die Registrierung als Lebensmittelunternehmer fehlt in allen Gründungsratgebern, die wir geprüft haben. Die EU-Hygieneverordnung (Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Art. 6) verpflichtet jeden Lebensmittelunternehmer, seinen Betrieb bei der zuständigen Behörde zur Registrierung zu melden. Oft gilt die Gewerbeanmeldung schon als diese Meldung. In München etwa musst du nichts weiter angeben, wenn du dein Gewerbe als Lebensmittelunternehmen angemeldet hast, sonst meldest du den Betrieb online oder per Formular bei der Lebensmittelüberwachung (Landeshauptstadt München, „Lebensmittelunternehmen – Anmeldung“, abgerufen 30.10.2026).
Die Belehrung beim Gesundheitsamt braucht jede Person in Küche oder Service, die mit Lebensmitteln arbeitet. Das gilt auch für dich selbst. Die Bescheinigung darf beim ersten Arbeitstag höchstens drei Monate alt sein. Nach Arbeitsbeginn und danach alle zwei Jahre belehrst du dein Team selbst und dokumentierst die Teilnahme (§ 43 IfSG, abgerufen 30.10.2026). Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du elektronisch über ELSTER.
Ohne Antrag, aber ebenso Pflicht ist die Eigenkontrolle nach HACCP. Artikel 5 derselben EU-Hygieneverordnung verlangt von dir ein System, mit dem du die Gefahren in deiner Küche erkennst und beherrschst. Für die Lebensmittelüberwachung hältst du das schriftlich fest: Reinigungs- und Hygieneplan, Kontrolle beim Wareneingang, Temperaturen in der Kühlung und beim Erhitzen, Schädlingskontrollen und die Schulungen deines Personals (IHK Bremen und Bremerhaven, „HACCP-Eigenkontrolle“, abgerufen 2.11.2026). Wer mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitet, braucht zusätzlich eine Hygieneschulung. Eine Ausbildung, die Lebensmittelhygiene umfasst, gilt als Nachweis (§ 4 LMHV, abgerufen 2.11.2026).
Brauchst du eine Konzession? Das entscheidet dein Bundesland
Nach Bundesrecht brauchst du eine Gaststättenerlaubnis nur, wenn du Alkohol ausschenkst. Ohne Alkohol reicht die Gewerbeanmeldung (§ 2 GastG; Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, „Ausschank alkoholischer Getränke nach dem Gaststätten- und dem Jugendschutzgesetz“, WD 5-3000-082/24, 2024, abgerufen 30.10.2026). Die Länder dürfen davon abweichen und neun tun es nach unserem Stand: acht verlangen nur eine Anzeige, Bremen eine Erlaubnis ohne Unterrichtung. In Baden-Württemberg gilt die Anzeige auch, wenn du keinen Alkohol ausschenkst.
Auch bei einer Anzeige kann die Behörde prüfen, ob du zuverlässig bist. Frag beim Gewerbeamt, ob es Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister sehen will. Das Führungszeugnis kostet 13 Euro (Bundesamt für Justiz, „Häufig gestellte Fragen“, abgerufen 30.10.2026).
In Berlin dürfen beide beim Antrag höchstens drei Monate alt sein. Dort kostet die Erlaubnis 100 bis 1.500 Euro und die Bearbeitung dauert drei bis fünf Wochen (Service-Portal Berlin, „Gaststättenerlaubnis“, abgerufen 30.10.2026). Die Unterrichtung dauert etwa vier bis fünf Stunden und kostet bei der IHK Berlin 100 Euro (Service-Portal Berlin, „Gaststättenunterrichtung“, abgerufen 30.10.2026).
Die Tabelle zeigt für alle 16 Bundesländer, ob du beim Ausschank von Alkohol eine Erlaubnis oder nur eine Anzeige brauchst und ob die IHK-Unterrichtung Pflicht ist (Stand 30.10.2026).
| Bundesland | Mit Alkohol | IHK-Unterrichtung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Anzeige (seit 1.1.2026, auch ohne Alkohol) | ja, auch ohne Alkohol (entfällt mit Ausbildung im Gastgewerbe oder Lebensmittelbereich) |
| Bayern | Erlaubnis | ja, für die Erlaubnis |
| Berlin | Erlaubnis | ja, für die Erlaubnis |
| Brandenburg | Anzeige | nein |
| Bremen | Erlaubnis | nein |
| Hamburg | Erlaubnis | ja, für die Erlaubnis |
| Hessen | Anzeige | nein |
| Mecklenburg-Vorpommern* | Erlaubnis | ja, für die Erlaubnis |
| Niedersachsen | Anzeige | nein |
| Nordrhein-Westfalen | Erlaubnis | ja, für die Erlaubnis |
| Rheinland-Pfalz | Erlaubnis | ja, für die Erlaubnis |
| Saarland | Anzeige | nein |
| Sachsen | Anzeige | nein |
| Sachsen-Anhalt | Anzeige | nein |
| Schleswig-Holstein* | Erlaubnis | ja, für die Erlaubnis |
| Thüringen | Anzeige | nein |
Quellen, alle abgerufen 30.10.2026: Wissenschaftliche Dienste des Bundestags (2024) für die Anzeige-Länder und Bremen, DIHK, „Gaststättenunterrichtung“ für die Unterrichtung, IHK Karlsruhe, „Gründung in der Gastronomie“ für Baden-Württemberg, BayernPortal, Service-Portal Berlin, hamburg.de, IHK Düsseldorf und IHK Koblenz für die jeweiligen Länder. Die Bundestags-Übersicht nennt die Anzeige-Länder als Beispiele. * abgeleitet aus dem Bundesgaststättengesetz, ohne eigene Landesquelle. Die Länderübersicht des Bundestags stammt von Juli 2024. Ob seither ein weiteres Land umgestellt hat, erfragst du am besten beim Gewerbeamt.
Eine Sache prüfst du am besten, bevor du den Mietvertrag unterschreibst: ob die Räume für deine Nutzung genehmigt sind. Eine Pizzeria in Räumen, die als Eisdiele genehmigt waren, ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, wie die IHK Hannover aus einem Urteil des OVG Lüneburg zitiert (IHK Hannover, „Neue Baugenehmigung bei Nutzungsänderung“, abgerufen 30.10.2026). Stellplätze, Lüftung und Brandschutz regelt jedes Land und oft jeder Kreis anders.
Welche Schritte haben eine Frist?
Diese Schritte haben eine feste Frist oder einen festen Zeitpunkt und einige laufen erst nach der Eröffnung los. Bei Erlaubnis und Anzeige nennt die Tabelle zwei Länder als Beispiel, weil die Vorlaufzeit je nach Land und Stadt schwankt.
| Wann | Was | Wo |
|---|---|---|
| vor dem Mietvertrag | klären, ob die Räume für ein Restaurant genehmigt sind | Bauaufsicht |
| etwa 3 Monate vorher | Namen fest am Haus anbringen, Google-Profil mit Eröffnungsdatum anlegen und bestätigen | |
| Beispiel Baden-Württemberg: etwa 6 Wochen vorher | Gaststätten-Anzeige zusammen mit der Gewerbeanmeldung | Gewerbeamt |
| Beispiel Berlin: spätestens 5 Wochen vorher, besser früher | Gaststättenerlaubnis beantragen (3 bis 5 Wochen Bearbeitung) | Ordnungsamt |
| andere Länder | Vorlaufzeit für Erlaubnis oder Anzeige erfragen | Gewerbeamt |
| binnen 1 Woche ab Eröffnung, am sichersten schon mit dem Umbau | Anmeldung, auch ohne Personal (Gewerbeanmeldung in dieser Woche genügt) | Berufsgenossenschaft BGN |
| vor dem ersten Arbeitstag | Registrierung als Lebensmittelunternehmer, IfSG-Belehrung nicht älter als 3 Monate | Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsamt |
| bei Arbeitsaufnahme | Sofortmeldung jeder Beschäftigung | Rentenversicherung |
| laufend, je Arbeitstag binnen 7 Tagen | Arbeitszeiten aufzeichnen, 2 Jahre aufbewahren | im Betrieb |
| binnen 1 Monat nach Anschaffung | elektronische Kasse melden | Finanzamt über ELSTER |
Bei der Berufsgenossenschaft meldest du dich binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens. So steht es im Gesetz und die BGN rechnet diese Woche ab der Betriebseröffnung. Deine Mitgliedschaft entsteht laut BGN aber schon mit den vorbereitenden Tätigkeiten. In der Meldung fragt das Gesetz deshalb auch nach dem Tag, an dem diese Arbeiten begonnen haben. Am sichersten meldest du dich, sobald der Umbau läuft, auch wenn du allein arbeitest. Beiträge fallen erst an, wenn versicherte Personen bei dir arbeiten. Eine Gewerbeanmeldung in derselben Woche erfüllt die Meldepflicht (§ 192 SGB VII; BGN, „Betriebsanmeldung“, beide abgerufen 2.11.2026).
Arbeitest du mit einer elektronischen Kasse, braucht sie eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE). Seit dem 1. Januar 2025 gilt für elektronische Kassen eine Mitteilungspflicht. Jede Kasse, die du nach dem 1. Juli 2025 anschaffst, meldest du binnen eines Monats über ELSTER (Finanzamt Baden-Württemberg, „Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO“, abgerufen 30.10.2026). Eine allgemeine Kassenpflicht hat das Bundesfinanzministerium im August 2026 als Referentenentwurf vorgelegt, laut Koalitionsvertrag für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab dem 1. Januar 2027. Beschlossen ist sie nicht (Lobbyregister des Bundestags, Regelungsvorhaben RV0016731, 2026, abgerufen 30.10.2026).
Im Gastgewerbe muss jede Beschäftigung spätestens bei Arbeitsaufnahme gemeldet sein (§ 28a Abs. 4 SGB IV) und dein Team trägt einen Ausweis bei sich (§ 2a SchwarzArbG). Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit hältst du für jeden Arbeitstag spätestens sieben Tage später fest und bewahrst das zwei Jahre auf (§ 17 MiLoG, alle abgerufen 30.10.2026). Der Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro (Bundesregierung, „13,90 Euro: So hoch liegt der Mindestlohn 2026“, abgerufen 30.10.2026).
Wann solltest du dein Restaurant bei Google und Google Maps eintragen?
Sobald dein Name fest am Haus steht und Küche oder Kasse eingerichtet sind, also etwa drei Monate vor der Eröffnung. Gemeint ist das Google-Unternehmensprofil, früher Google My Business, das dein Restaurant in der Suche und auf Google Maps zeigt. Google lässt ein Eröffnungsdatum bis zu einem Jahr im Voraus zu und zeigt das Profil 90 Tage vor diesem Datum, sobald es bestätigt ist. Gäste können vor der Eröffnung weder Bewertungen noch Fotos hinterlassen (Google, „Eröffnungsdatum eines Unternehmens angeben“, abgerufen 30.10.2026).
Wird dir die Bestätigung per Video angeboten, empfiehlt Google diesen Weg (Google, „Unternehmen bei Google bestätigen“, abgerufen 30.10.2026). Das Video muss live und ungeschnitten sein und drei Dinge zeigen: die Umgebung mit Straßenschild oder Nachbarn, deinen Namen auf einem fest installierten Schild (an der Wand oder im Fenster) und Bereiche, die nur dein Personal betritt, etwa Küche oder Kasse (Google, „Unternehmen per Video bestätigen“, abgerufen 30.10.2026). Die Prüfung dauert bis zu fünf Arbeitstage.
Ein anderer Weg ist die Postkarte: Sie kommt meist innerhalb von 14 Tagen, ihr Code verfällt nach 30 (Google, „Unternehmen bei Google bestätigen“, abgerufen 30.10.2026).
Nach der Eröffnung trägt dein Profil 90 Tage lang den Hinweis „Vor Kurzem eröffnet“. Wie du in dieser Zeit Bewertungen sammelst, ohne gegen Googles Regeln oder das deutsche Wettbewerbsrecht zu verstoßen, steht in Mehr Google-Bewertungen fürs Restaurant.
Apple hat mit Business Connect ein kostenloses Gegenstück für Apple Karten. Dort pflegst du Fotos und Logo und hinterlegst Schaltflächen etwa zum Reservieren oder Bestellen (Apple Newsroom, „Introducing Apple Business Connect“, 2023, abgerufen 30.10.2026). Ob Apple ein Eröffnungsdatum in der Zukunft annimmt, haben wir nicht belegt gefunden.
Was muss am ersten Tag online stehen?
Deine Speisekarte als Text, deine Öffnungszeiten und ein Weg zu reservieren oder zu bestellen. 53 % der Befragten schauen sich vor dem Besuch eines neuen Lokals online die Karte an, bei den 16- bis 29-Jährigen sind es 65 %. 69 % erwarten eine Website mit Fotos und 47 % reservieren lieber online (Bitkom, „Restaurants und Cafés: Für knapp ein Drittel sind Online-Bewertungen entscheidend“, 2024, abgerufen 30.10.2026).

Die Karte als Text ist wichtig, weil Suchmaschinen und KI-Assistenten sie lesen. 21 % der befragten Urlauberinnen und Urlauber haben sich am Urlaubsort schon Restaurants von einer KI vorschlagen lassen, weitere 32 % wären dazu bereit (Bitkom, „Reiseziel, Restaurant, Route: Wo KI zum Reisebegleiter wird“, 2026, abgerufen 30.10.2026).
In unseren Website-Audits bestehender Restaurants (keine repräsentative Auswahl) steht die Karte bei der Mehrheit schon als Text auf der Seite. Was oft fehlt, ist die Beschriftung: Drei Viertel sagen der Suchmaschine nicht, dass sie ein Restaurant sind. Als Neugründer kannst du das gleich richtig bauen. Welche Punkte dazugehören, steht in Was deine Restaurant-Website 2026 braucht.
Zwei Pflichten hängen an der Website. Das Impressum folgt seit Mai 2024 aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Brauchst du eine Gaststättenerlaubnis, gehört auch die zuständige Aufsichtsbehörde hinein (§ 5 DDG, abgerufen 30.10.2026). Dazu kommt die Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.
Für Bestellungen außer Haus entscheidest du am Anfang, ob sie über eine Plattform oder über deine eigene Seite laufen. Uber Eats nimmt als reiner Vermittler 15 % Provision, liefert Uber Eats selbst aus, sind es 30 %, schreibt der Kassenanbieter SumUp im Oktober 2024. (SumUp, „So wird Ihr Lieferdienst auf Uber Eats & Lieferando erfolgreich“, 2024, abgerufen 30.10.2026). Lieferando nannte dem ORF in Wien im April 2024 eine durchschnittliche Kommission von 13 % pro Bestellung und 17 % zusätzlich, wenn Lieferando auch ausliefert. Einen festen Satz gibt es nicht, die Provision wird je Betrieb vereinbart (ORF Wien, „Wirte protestieren gegen Lieferdienste“, 25.04.2024, abgerufen 23.09.2026). Für Tischreservierungen über Portale gilt eine ähnliche Rechnung, die steht in Was dich jede Tischreservierung über ein Portal wirklich kostet.
Was gilt ab der ersten Rechnung?
Speisen kosten seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft 7 % Mehrwertsteuer, im Lokal wie außer Haus. Getränke bleiben bei 19 % (IHK Frankfurt am Main, „Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen ab 1. Januar 2026“, abgerufen 30.10.2026). Deine Kasse braucht also zwei Steuersätze, die sauber zugeordnet sind.
Neben dem Eingang hängt ein Verzeichnis der wichtigsten Speisen und Getränke mit Endpreisen, inklusive Bedienung und aller Zuschläge (§ 13 PAngV, abgerufen 30.10.2026). Schenkst du Alkohol aus, darf nach § 6 Gaststättengesetz oder der entsprechenden Landesregel mindestens ein alkoholfreies Getränk pro Liter nicht teurer sein als das billigste alkoholische (Wissenschaftliche Dienste des Bundestags, 2024, abgerufen 30.10.2026). Allergene kennzeichnest du schriftlich in der Karte oder auf einem Aushang. Mündlich geht auch, wenn eine schriftliche Dokumentation im Haus liegt und ein Hinweis darauf aushängt (§ 4 LMIDV, abgerufen 30.10.2026). Die für deinen Betrieb geltenden Regeln des Jugendschutzgesetzes hängst du gut sichtbar aus (§ 3 JuSchG, abgerufen 2.11.2026).
Läuft im Gastraum Musik, auch nur im Hintergrund, brauchst du eine Lizenz der GEMA. Der Preis richtet sich nach dem gewählten Paket und nach der Größe der Räume, die du beschallst (GEMA, „Ihre GEMA Anmeldung für die Gastronomie“, abgerufen 30.10.2026). Den Rundfunkbeitrag zahlst du pro Betriebsstätte. Mit bis zu acht Beschäftigten, Azubis und Minijobber nicht mitgezählt, ist das ein Drittelbeitrag von 6,12 Euro im Monat (Beitragsservice, „Informationen für Unternehmen“, abgerufen 30.10.2026). Tische auf dem Gehweg brauchen eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt, Hamburg nennt dafür vier Wochen bis drei Monate (hamburg.de, „Sondernutzung Außengastronomie beantragen“, abgerufen 30.10.2026).
Wie viele neue Restaurants überleben die ersten Jahre?
Vier von fünf überstehen das erste Jahr, nach fünf Jahren ist gut ein Drittel noch da. Von den 2022 gegründeten Gastronomie-Unternehmen waren 2023 noch 80,2 % aktiv, von den 2018 gegründeten 2023 noch 36,0 % (Destatis, Zahl der Woche, „36 % der neu gegründeten Gastronomie-Unternehmen waren nach fünf Jahren noch aktiv“, 2025, abgerufen 30.10.2026).

Die Behauptung, 60 % scheiterten im ersten Jahr, taucht in vielen Ratgebern auf. Für Deutschland haben wir dafür keine Quelle gefunden und die amtliche Statistik zeigt für das erste Jahr ein anderes Bild. Das Risiko liegt in den Jahren zwei bis fünf. Das Gastgewerbe hatte 2025 mit 108 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen die zweithöchste Quote aller Branchen, über alle Branchen lag die Quote bei 69 (Destatis, „Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2025“, 2026, abgerufen 30.10.2026).
Was du diese Woche erledigen kannst
- Ruf beim Gewerbeamt deiner Stadt an. Frag, ob du eine Erlaubnis oder eine Anzeige brauchst, welche Unterlagen sie wollen und wie lange es dauert.
- Ruf bei der Bauaufsicht an, bevor du unterschreibst. Frag, für welche Nutzung die Räume genehmigt sind.
- Melde dich bei der Berufsgenossenschaft, wenn der Umbau schon läuft. Die BGN verlangt die Meldung spätestens eine Woche nach der Eröffnung. Mitglied bist du laut BGN aber schon mit den vorbereitenden Arbeiten.
- Plan die Beschriftung zuerst. Leg die Montage so, dass dein Name etwa drei Monate vor der Eröffnung fest am Haus steht. Leg am selben Tag dein Google-Profil mit Eröffnungsdatum an.
- Trag die übrigen Fristen in deinen Kalender. Falls dein Land die IHK-Unterrichtung verlangt, buch sie. Notier dir die Kassenmeldung einen Monat ab Kauf und die Arbeitszeiten laufend binnen sieben Tagen.
Kann eine KI dir den Eröffnungs-Zeitplan erstellen?
Ja, wenn du ihr die richtigen Angaben gibst. Der Prompt unten baut dir einen Zeitplan rückwärts vom Eröffnungstag nach den Regeln deines Bundeslands. Was die KI als unsicher markiert, lässt du von der zuständigen Stelle bestätigen.
Du bist mein Gründungsberater für die Gastronomie in Deutschland. Mein Vorhaben: - Bundesland und Stadt: [Bundesland, Stadt] - Art des Betriebs: [Restaurant / Café / Imbiss / Bar] - Alkoholausschank: [ja / nein] - geplante Eröffnung: [Monat, Jahr] - Mitarbeiter zum Start: [Anzahl, davon Minijobber] - Räume bisher genutzt als: [z. B. Laden, Café, Restaurant] Erstelle mir einen Zeitplan, der rückwärts vom Eröffnungstag läuft und nach der Eröffnung weitergeht, bis alle Fristen erfüllt sind. Für jeden Schritt: 1. was genau zu tun ist, 2. welche Stelle in meiner Stadt zuständig ist, 3. die Rechtsgrundlage, 4. das späteste Datum. Beachte dabei, ob mein Bundesland eine Erlaubnis oder nur eine Anzeige verlangt und ob dort die IHK-Unterrichtung Pflicht ist. Plane das Google-Unternehmensprofil so, dass es 90 Tage vor der Eröffnung sichtbar ist. Denk daran, dass die Bestätigung per Video meinen Namen fest am Haus braucht. Markiere jede Angabe, bei der du dir nicht sicher bist. Sag mir dazu, bei welcher Stelle ich sie prüfen muss.
Wo Knowlix beim digitalen Start hilft
Knowlix ist eine All-in-one-KI-Plattform für kleine Betriebe. Für Restaurants richten wir einen eigenen Onlineshop für Abholbestellungen und Gutscheine ein, für 19,99 € im Monat. Wir übernehmen deine Speisekarte und richten den Shop ein, du gibst ihn frei. Hast du schon eine Website, bleibt sie und bekommt einen Button „Online bestellen“. Ohne Website läuft der Shop über deinen Google-Eintrag. Für dich bleibt es bei 0 % pro Bestellung, die 8 % Servicegebühr zahlt dein Gast. Lieferplattformen kannst du daneben behalten und die Daten deiner Gäste gehören dir.
Brauchst du eine ganze Website, bauen wir sie auf einer erprobten Vorlage mit der Speisekarte als Text. Sie ist 7 bis 10 Tage nach Eingang deiner Unterlagen live. Dein Google-Profil richten wir mit ein. Domain, Google-Profil und Gästeliste gehören dir, auch wenn du kündigst.
Was Knowlix nicht übernimmt: Impressum, Datenschutzerklärung und alle Genehmigungen aus dieser Checkliste. Die bleiben bei dir. Wie das für dein Restaurant aussehen würde, siehst du auf knowlix.ai/de/restaurants.
Julian Rauch ist bei Knowlix für Growth zuständig und schreibt über Gastronomie und lokale Sichtbarkeit. Stand: 2. November 2026. Rechtliche Angaben ersetzen keine Beratung. Gaststätten-, Bau- und Gebührenrecht unterscheiden sich je nach Land und Gemeinde.
Frequently asked questions
Eine Gewerbeanmeldung, je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder Anzeige, die Registrierung als Lebensmittelunternehmer, die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft BGN. Je nach Räumen und Betrieb kommen eine Nutzungsänderung und eine GEMA-Lizenz dazu. Ohne Antrag, aber ebenso Pflicht ist die schriftliche Eigenkontrolle nach HACCP.
Nur wenn du Alkohol ausschenkst und dein Bundesland eine Erlaubnis verlangt. Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und seit dem 1. Januar 2026 auch Baden-Württemberg verlangen nur eine Anzeige. Ohne Alkohol reicht nach Bundesrecht die Gewerbeanmeldung, in Baden-Württemberg ist auch dann eine Anzeige nötig. Auch bei einer Anzeige kann die Behörde deine Zuverlässigkeit prüfen.
In Baden-Württemberg ja, dort ist sie laut IHK Karlsruhe auch ohne Alkohol und für Imbisse Pflicht, sofern du keine Ausbildung im Gastgewerbe oder Lebensmittelbereich hast. In den Ländern mit Bundesrecht brauchst du sie nur für die Erlaubnis, also beim Alkoholausschank. In Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entfällt sie laut DIHK ganz.
Etwa drei Monate vor der Eröffnung, sobald dein Name fest am Haus steht. Google zeigt ein Profil mit Eröffnungsdatum 90 Tage vorher, sobald es bestätigt ist. Die Videobestätigung, die Google empfiehlt, wenn sie angeboten wird, verlangt deinen Namen auf einem Schild, an der Wand oder im Fenster und Bereiche, die nur das Personal betritt. Die Prüfung dauert laut Google-Hilfe bis zu fünf Arbeitstage.
Für Speisen 7 %, im Lokal und außer Haus, dauerhaft seit dem 1. Januar 2026. Für Getränke 19 %. Die Kasse muss beide Sätze sauber trennen.
Ja, wenn du eine elektronische Kasse nutzt. Sie braucht eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) und muss binnen eines Monats nach der Anschaffung über ELSTER gemeldet werden. Die Mitteilungspflicht besteht seit dem 1. Januar 2025, die Monatsfrist gilt für Kassen, die du nach dem 1. Juli 2025 anschaffst.
Laut Statistischem Bundesamt waren von den 2022 gegründeten Gastronomie-Unternehmen ein Jahr später noch 80,2 % aktiv. Nach fünf Jahren ist gut ein Drittel noch da: Von den 2018 gegründeten waren 2023 noch 36,0 % aktiv. Für die oft zitierten „60 % scheitern im ersten Jahr“ haben wir für Deutschland keine Quelle gefunden.
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